06. März 2018

Equal Pay für Arbeitnehmer

  • Zeitpunkt GmbH

Nach 9 Monaten Einsatzdauer bei einem Kundenunternehmen gilt der Grundsatz des Equal Pay (arbeitnehmerbezogen). Equal Pay umfasst alle auf den Lohnabrechnungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer ausgewiesenen Bruttovergütungsbestandteile. Die Definition ist nicht gesetzlich geregelt, sondern nur im Rahmen der Begründung zum Gesetzesentwurf aufgenommen.

 

Bundesarbeitsgericht vom 19.02.2014: „Der Begriff des Arbeitsentgeltes … ist national zu bestimmen und weit auszulegen. Zu ihm zählt nicht nur das laufende Arbeitsentgelt, sondern jede Vergütung, die aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gewährt werden muss …“.

 

Das heißt insbesondere auch Urlaubsentgelt, Entgeltfortzahlung, Sonderzahlungen, Zulagen, vermögenswirksame Leistungen und Sachbezüge (Wertausgleich in Euro möglich). Einsatzzeiten vor Inkrafttreten werden nicht berücksichtigt. Der Anspruch auf Equal Pay besteht erstmalig ab dem 01.01.2018. Sämtliche Überlassungszeiten an einen Kunden werden angerechnet, wenn zwischen den Einsätzen jeweils nicht mehr als 3 Monate und 1 Tag liegen.


 
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